Grundqualifikation · Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Wer benötigt eine Grundqualifikation?
Wer im Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen Beförderungen mit Kraftfahrzeugen durchführt, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist, muss eine so genannte Grundqualifikation nachweisen.
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) informiert hierzu über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- und Personenverkehr.
Zweck dieses Gesetzes ist es, zu informieren und die Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse zu verbessern. Diese Fertigkeiten und Kenntnisse werden auch bei einer Modulschulung durch einzelne Module aufgefrischt, wiederholt und vertieft.
Wie wird die Grundqualifikation erworben?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Grundqualifikation nachzuweisen.
a) Besitzstand: Kraftfahrer, die Ihre Fahrerlaubnis vor den folgenden Stichtagen erworben haben.
C1, C1E, C, CE - Stichtag 10. September 2009
D1, D1E, D, DE - Stichtag 10. September 2008
b) Berufsausbildung: Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
c) Grundqualifikation: Erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer.
d) Beschleunigte Grundqualifikation: Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer.