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Beschleunigte Grundqualifikation (BGQ)

Was ist eine beschleunigte Grundqualifikation?


Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich bei der beschleunigten Grundqualifikation für das Fahrpersonal um eine Prüfung vor der Industrie und Handelkskammer (IHK).

Auf diese Prüfung wird i. d. R. vor der Führerscheinausbildung vorbereitet.

Beschleunigte Grundqualifikation Lkw

Wer benötigt eine Grundqualifikation?

Wer im Güter- oder Personen­verkehr auf öffent­lich­en Straßen ge­werb­li­che Be­förde­run­gen mit Kraft­fahr­zeu­gen durch­führt, für die eine Fahrer­laub­nis der Klas­sen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE er­forder­lich ist, muss eine so genann­te Grund­quali­fi­ka­tion nach­wei­sen.

Ist die Grundqualifikation gesetzlich geregelt?

Ja, das Berufs­kraft­fahrer­quali­fi­kations­gesetz (BKrFQG) in­for­miert hier­zu über die Grund­quali­fi­ka­tion und Wei­ter­bil­dung der Fah­rer be­stimm­ter Kraft­fahr­zeu­ge für den Güter- und Per­so­nen­ver­kehr.

Zweck die­ses Ge­set­zes ist es, zu in­for­mie­ren und die Sicher­heit im Straßen­ver­kehr durch die Ver­mitt­lung be­son­de­rer tätig­keits­be­zo­gen­er Fertig­kei­ten und Kenn­tnis­se, welche grob in drei Kennt­nis­be­rei­che unterteilt sind, zu ver­bes­sern.

Diese Fertig­kei­ten und Kennt­nis­se wer­den dann im wei­te­ren Ver­lauf bei ei­ner Modul­schu­lung, die der Wei­ter­bil­dung für das Fahr­per­so­nal dient, durch ein­zel­ne Mo­du­le in ei­nem Rhyth­mus von 5 Jah­ren auf­ge­frischt, wieder­holt und ver­tieft.

Wie wird die Grundqualifikation erworben?

Es gibt ver­schie­dene Mög­lich­kei­ten, diese Grund­quali­fi­ka­tion nach­zu­weisen.

a) Besitzstand: Kraft­fahrer, die Ihre Fahr­er­laub­nis vor den fol­gen­den Stich­ta­gen er­wor­ben ha­ben.

    C1, C1E, C, CE - Stichtag 10. September 2009

    D1, D1E, D, DE - Stichtag 10. September 2008

b) Berufs­aus­bil­dung: Berufs­kraft­fahrer/Berufs­kraft­fahre­rin oder "Fach­kraft im Fahr­be­trieb" oder ei­nem staat­lich aner­kann­ten Aus­bil­dungs­be­ruf, in dem ver­gleich­bare Fer­tig­kei­ten und Kennt­nis­se zur Durch­füh­rung von Fahr­ten mit Kraft­fahr­zeu­gen auf öffent­lichen Straßen vermit­telt werden.

c) Grund­quali­fi­ka­tion: Er­folg­reiche Ab­le­gung einer theo­re­tisch­en und prak­tischen Prü­fung bei einer Industrie- und Handels­kammer.

d) Be­schleunig­te Grund­quali­fi­ka­tion: Die be­schleu­nigte Grund­quali­fi­ka­tion, kurz auch BGQ ge­nannt, wird er­wor­ben durch Teil­nah­me am Un­ter­richt bei ei­ner aner­kann­ten Aus­bildungs­stätte und die erfolg­reiche Ab­le­gung ei­ner theo­re­tischen Prü­fung bei ei­ner Industrie- und Handels­kam­mer.

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