Grundqualifikation und Weiterbildung von Fahrpersonal
Was ist eine Grundqualifikation?
Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich bei der Grundqualifikation für das Fahrpersonal um eine Prüfung vor der Industrie und Handelkskammer (IHK).
In dieser Prüfung wird getestet, ob der Fahrer bzw. die Fahrerin die notwendigen Kenntnisse besitzt, um das entsprechende Fahrzeug im gewerblichen Verkehr auf öffentlichen Straßen zu lenken.
Wer benötigt eine Grundqualifikation?
Wer im Güter- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen gewerbliche Beförderungen mit Kraftfahrzeugen durchführt, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist, muss eine so genannte Grundqualifikation nachweisen.
Ist die Grundqualifikation gesetzlich geregelt?
Ja, das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) informiert hierzu über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- und Personenverkehr.
Zweck dieses Gesetzes ist es, zu informieren und die Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse, welche grob in drei Kenntnisbereiche unterteilt sind, zu verbessern.
Diese Fertigkeiten und Kenntnisse werden dann im weiteren Verlauf bei einer Modulschulung, die der Weiterbildung für das Fahrpersonal dient, durch einzelne Module in einem Rhythmus von 5 Jahren aufgefrischt, wiederholt und vertieft.
Wie wird die Grundqualifikation erworben?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Grundqualifikation nachzuweisen.
a) Besitzstand: Kraftfahrer, die Ihre Fahrerlaubnis vor den folgenden Stichtagen erworben haben.
C1, C1E, C, CE - Stichtag 10. September 2009
D1, D1E, D, DE - Stichtag 10. September 2008
b) Berufsausbildung: Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
c) Grundqualifikation: Erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer.
d) Beschleunigte Grundqualifikation: Die beschleunigte Grundqualifikation, kurz auch BGQ genannt, wird erworben durch Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer.