Modulschulung für Lkw- und Busfahrer
Warum fahren Lkw- und Busfahrer zur Modulschulung ins BKF.CAMP nach Neumünster?
Im BERUFSKRAFTFAHRER.CAMP, kurz auch BKF.CAMP genannt, sind Lkw- und Busfahrer gut aufgehoben, wenn die nächste Modulschulung ansteht. Denn hier stehen für Kraftfahrer kostenlose Parkplätze vor der Tür bereit und auch wird für das leibliche Wohl der Fahrer während einer qualitativ hochwertigen Modulschulung gesorgt.
Darüber hinaus bietet eine Modulschulung jedem Kraftfahrer die Möglichkeit, sich mit Kollegen über die Inhalte der einzelnen Module auszutauschen und sich auch über weiterführende berufliche Maßnahmen zu informieren.
Modulschulungen und weitere Leistungsangebote, wie beispielsweise der Unterricht am digitalen Fahrtenschreiber, finden regelmäßig im BKF.CAMP statt. Dort werden diese in der Woche, von Montag bis Freitag, aber auch an zwei Samstagen im Monat angeboten.
Welchen Zweck erfüllt eine Modulschulung?
Eine Modulschulung dient dem Zweck der Weiterbildung der Kraftfahrer. Hier steht das berufliche Lernen im Vordergrund und verfolgt das Ziel, aufbauend auf die eigentliche Tätigkeit neue Kenntnisse und Qualifikationen zu vermitteln.
Welche Kenntnisse werden bei einer Modulschulung vermittelt?
Mit einer Modulschulung werden tätigkeitsbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse, anhand unterschiedlicher Module, daher auch der Begriff »Modulschulung«, erlernt, aufgefrischt, wiederholt und vertieft.
Dies können gesetzliche Änderungen an den Lenk- und Ruhezeiten, die Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen, aber auch Erneuerungen an technischen Geräten und der richtige Umgang mit diesen, wie beispielsweise dem digitalen Fahrtenschreiber sein.
Kenntnisbereiche
In der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) sind die Kenntnisbereiche vorgegeben, welche in einer Modulschulung vermittelt werden müssen.
Durch die Weiterbildung sind alle aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und zu wiederholen. Dabei genügt es, dass aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt ist.
Weiter muss mindestens eine Ausbildungseinheit einen die Verkehrssicherheit betreffenden Unterkenntnisbereich umfassen. Für den Kenntnisbereich 1 wären dies die Unterkenntnisbereiche 1.2 / 1.3 / 1.3a / 1.4 / 1.5 / 1.6 für den Kenntnisbereich 2 die Unterkenntnisbereiche 2.1 / 2.2 / 2.3 und für den Kenntnisbereich 3 die Unterkenntnisbereiche 3.4 und 3.5.
Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings, dass nicht alle Unterkenntnisbereiche auch für jede Führerscheinklasse geeignet sind. Hier wird bei einigen Unterkenntnisbereichen zwischen der Fahrerlaubnis für den Güterkraft- und dem Personenverkehr unterschieden, hingegen andere für beide Führerscheinklassen geeignet sind.
Unterrichtseinheiten
Gemäß dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) sind Weiterbildungen alle 5 Jahre durch die Teilnahme an einem Unterricht bei einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte abzuschließen, sofern Beförderungen im Güter- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchgeführt werden, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.
Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Unterrichtseinheiten (UE), die in selbstständigen Ausbildungseinheiten (Zeiteinheiten) von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten erteilt werden.
Ein Teil dieser Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen.
1 Unterrichtseinheit (UE) beträgt 60 Minuten bzw. ist 1 Stunde.
Ausnahmen
Dieses Gesetz gilt gemäß BKrFQG § 1 Anwendungsbereich nicht für Beförderungen mit:
1. Kraftfahrzeugen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet,
2. Kraftfahrzeugen, die eingesetzt werden von
der Bundeswehr, der Truppe, dem zivilen Gefolge der Europäischen Union und der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes,
den Polizeien des Bundes und der Länder,
dem Zolldienst,
dem Zivil- und Katastrophenschutz oder
der Feuerwehr
oder die den Weisungen dieser Dienste unterliegen, wenn die Beförderung im Rahmen der diesen Diensten zugewiesenen Aufgaben ausgeführt wird,
3. Kraftfahrzeugen, die von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten zur Notfallrettung eingesetzt werden,
4. Kraftfahrzeugen, die
zur technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden,
in Wahrnehmung von Aufgaben eingesetzt werden, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 des Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung übertragen sind, oder
neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind,
5. Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Berufsausübung verwendet, sofern das Führen des Kraftfahrzeugs nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt,
6. Ausbildungsfahrzeugen in einer Fahrschule und Kraftfahrzeugen, die zum Erwerb der Fahrerlaubnis oder einer Grundqualifikation nach § 2 Absatz 1 und 2 oder während der Weiterbildung nach § 5 eingesetzt werden,
7. Kraftfahrzeugen zur nicht gewerblichen Beförderung von Gütern oder Personen,
8. Kraftfahrzeugen im ländlichen Raum, wenn
die Beförderung zur Versorgung des eigenen Unternehmens des Fahrers erfolgt,
das Führen von Kraftfahrzeugen nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt,
die Beförderung gelegentlich erfolgt und
die Beförderung unter Beachtung der sonstigen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erfolgt oder
9. Kraftfahrzeugen, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung im Rahmen ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens verwendet oder von diesem ohne Fahrer angemietet werden.
Nachweis · Schlüsselzahl 95
Als Nachweis für die Teilnahme an einer Modulschulung diente über viele Jahre eine Weiterbildungsbescheinigung der jeweiligen Ausbildungsstätte, die diese Weiterbildung (Modulschulung) auch durchgeführt hat.
Bescheinigt wurde nicht nur die Teilnahme, sondern auch die Kenntnisbereiche, welche vermittelt worden sind.
Mit der Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) vom 9. Dezember 2020 hat der Fahrerqualifizierungsnachweis in Form einer weiteren Plastikkarte Einzug gewonnen und dient nun europaweit als Nachweis über die erlangten Qualifikationen.
Die Schlüsselzahl 95 bestätigt einfach ausgedrückt, dass der Führerscheininhaber in Besitz eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenverkehr bis zum [...] erfüllt.
Schnell · Digital · Gebührenfrei
Auskunft aus dem Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR)
Zum Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR)
Firmenschulung · Inhouse Schulung
Frisches Know-how kommt ins Unternehmen
Um den individuellen Bedarf der einzelnen Spediteure und Verkehrsunternehmer gerecht zu werden, bietet das BKF.CAMP ebenfalls alle 5 Module und auch die Schulung und Unterweisung am Fahrtenschreiber als betriebsinterne Weiterbildung; und dies auch als Inhouse Schulung an.
Somit kommt frisches und wertvolles Know-how über eine Firmenschulung direkt ins Unternehmen, das wiederum dem Betrieb zugutekommt. Denn nur qualifiziertes Personal hat auch die Möglichkeit, neu erlangtes Know-how im Arbeitsalltag einzusetzen und dieses an Kollegen weiterzugeben.
Welche Vorteile bietet eine Firmenschulung?
Bei einer Firmenschulung können Inhalte auf die Bedürfnisse, den Kenntnis- sowie den Informationsstand der Fahrer abgestimmt werden.
Diskussionsbeiträge, Anwendungsbeispiele und Fragen kommen direkt aus dem Unternehmen und können somit individuell behandelt werden.
Lerninhalte können einfacher auf das eigentliche Anwendungsgebiet innerhalb der Firma transferiert werden, da bei den Schulungsinhalten die spezifischen Betriebseigenheiten mitbeachtet werden.
Ohne die Anwesenheit externer Dritter können strittige und kontroverse Themen, die nur das eigene Unternehmen betreffen, freier diskutiert werden. Somit bleiben auch vertrauliche Informationen da, wo sie hingehören; im eigenen Unternehmen.
Zu guter Letzt sind betriebsinterne Schulungen i.d.R. auch wesentlich kostengünstiger als entsprechende externe Varianten.
Anmeldung · Schulungstermine
Anmeldung
Da die Teilnehmerzahl gemäß der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) auf 25 Personen begrenzt ist, ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich.
Telefon: 04558 / 981 93 50
Mobil + WhatsApp: 0160 / 599 60 66
eMail: anmeldung[at]modulschulung.de
Jahresübersicht
Schulungstermine für 2023 (PDF)
Flyer: Schulung/Unterweisung
Weiterbildung - Digitaler Fahrtenschreiber - 09.12.2023 (PDF)
Stopp Corona Virus
Abstands- und Hygieneregeln (PDF)
Von persönlichen Besuchen, ohne einen festen Termin, ist während der Pandemie bitte abzusehen.
Bleiben Sie solidarisch und auf jeden Fall gesund!
Wo machen Lkw- und Busfahrer die 5 Module?
Die Modulschulung führt Kraftfahrer immer wieder ins BKF.CAMP nach Neumünster
Die Schulungsräume vom BKF.CAMP befindet sich am Standort Neumünster im Gewerbepark Sternheim.
Gadelander Straße 172 · D-24539 Neumünster
Im EG befinden sich die Schulungsräume zur rechten Seite und sind über den Fußboden gut ausgeschildert.
Zu beachten ist, dass zum Schutz aller Teilnehmer eine Nutzung der Schulungsräume nur mit vorhergehendem Coronatest möglich ist. Dieser kann mittels tagesaktuellem Nachweis einer Coronateststelle oder durch einen unter Aufsicht vor Ort durchgeführten Selbsttest erbracht werden.
Weiter besteht die Möglichkeit, im BKF.CAMP einen Schnelltest zu erwerben. Die Kosten hierfür betragen 5 Euro pro Schnelltest.