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Grund­qua­li­fi­ka­tion und Wei­ter­bil­dung von Fahr­per­so­nal

Was ist eine Grundqualifikation?


Ver­ein­facht aus­ge­drückt han­delt es sich bei der Grund­quali­fi­ka­tion für das Fahr­per­so­nal um ei­ne Prü­fung vor der Industrie und Handelks­kammer (IHK).

In die­ser Prü­fung wird ge­tes­tet, ob der Fah­rer bzw. die Fah­re­rin die not­wen­di­gen Kennt­nis­se be­sitzt, um das ent­sprech­en­de Fahr­zeug im ge­werb­li­chen Ver­kehr auf öffent­li­chen Straßen zu len­ken.

Wer benötigt eine Grundqualifikation?

Wer im Güter- oder Personen­verkehr auf öffent­lich­en Straßen ge­werb­li­che Be­förde­run­gen mit Kraft­fahr­zeu­gen durch­führt, für die eine Fahrer­laub­nis der Klas­sen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE er­forder­lich ist, muss eine so genann­te Grund­quali­fi­ka­tion nach­wei­sen.

Ist die Grundqualifikation gesetzlich geregelt?

Ja, das Berufs­kraft­fahrer­quali­fi­kations­gesetz (BKrFQG) in­for­miert hier­zu über die Grund­quali­fi­ka­tion und Wei­ter­bil­dung der Fah­rer be­stimm­ter Kraft­fahr­zeu­ge für den Güter- und Per­so­nen­ver­kehr.

Zweck die­ses Ge­set­zes ist es, zu in­for­mie­ren und die Sicher­heit im Straßen­ver­kehr durch die Ver­mitt­lung be­son­de­rer tätig­keits­be­zo­gen­er Fertig­kei­ten und Kenn­tnis­se, welche grob in drei Kennt­nis­be­rei­che unterteilt sind, zu ver­bes­sern.

Diese Fertig­kei­ten und Kennt­nis­se wer­den dann im wei­te­ren Ver­lauf bei ei­ner Modul­schu­lung, die der Wei­ter­bil­dung für das Fahr­per­so­nal dient, durch ein­zel­ne Mo­du­le in ei­nem Rhyth­mus von 5 Jah­ren auf­ge­frischt, wieder­holt und ver­tieft.

Wie wird die Grundqualifikation erworben?

Es gibt ver­schie­dene Mög­lich­kei­ten, diese Grund­quali­fi­ka­tion nach­zu­weisen.

a) Besitzstand: Kraft­fahrer, die Ihre Fahr­er­laub­nis vor den fol­gen­den Stich­ta­gen er­wor­ben ha­ben.

    C1, C1E, C, CE - Stichtag 10. September 2009

    D1, D1E, D, DE - Stichtag 10. September 2008

b) Berufs­aus­bil­dung: Berufs­kraft­fahrer/Berufs­kraft­fahre­rin oder "Fach­kraft im Fahr­be­trieb" oder ei­nem staat­lich aner­kann­ten Aus­bil­dungs­be­ruf, in dem ver­gleich­bare Fer­tig­kei­ten und Kennt­nis­se zur Durch­füh­rung von Fahr­ten mit Kraft­fahr­zeu­gen auf öffent­lichen Straßen vermit­telt werden.

c) Grund­quali­fi­ka­tion: Er­folg­reiche Ab­le­gung einer theo­re­tisch­en und prak­tischen Prü­fung bei einer Industrie- und Handels­kammer.

d) Be­schleunig­te Grund­quali­fi­ka­tion: Die be­schleu­nigte Grund­quali­fi­ka­tion, kurz auch BGQ ge­nannt, wird er­wor­ben durch Teil­nah­me am Un­ter­richt bei ei­ner aner­kann­ten Aus­bildungs­stätte und die erfolg­reiche Ab­le­gung ei­ner theo­re­tischen Prü­fung bei ei­ner Industrie- und Handels­kam­mer.

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