Modulschulung · Schlüsselzahl 95 · Kenntnisbereiche
Welchen Zweck erfüllt eine Modulschulung?
Eine Modulschulung dient dem Zweck der Weiterbildung der Kraftfahrer. Hier steht das berufliche Lernen im Vordergrund und verfolgt das Ziel, aufbauend auf die eigentliche Tätigkeit neue Kenntnisse und Qualifikationen zu vermitteln.
Welche Kenntnisse werden vermittelt?
Mit einer Modulschulung werden tätigkeitsbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse, anhand unterschiedlicher Module, daher auch der Begriff »Modulschulung«, erlernt, aufgefrischt, wiederholt und vertieft.
Dies können gesetzliche Änderungen an den Lenk- und Ruhezeiten, die Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen, aber auch Erneuerungen an technischen Geräten und der richtige Umgang mit diesen, wie beispielsweise dem digitalen Kontrollgerät sein.
Kenntnisbereiche
In der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) sind die Kenntnisbereiche vorgegeben, welche in einer Modulschulung vermittelt werden müssen.
Durch die Weiterbildung sind alle aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und zu wiederholen. Dabei genügt es, dass aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt ist.
Weiter muss mindestens eine Ausbildungseinheit einen die Verkehrssicherheit betreffenden Unterkenntnisbereich umfassen. Für den Kenntnisbereich 1 wären dies die Unterkenntnisbereiche 1.2 / 1.3 / 1.3a / 1.4 / 1.5 / 1.6 für den Kenntnisbereich 2 die Unterkenntnisbereiche 2.1 / 2.2 / 2.3 und für den Kenntnisbereich 3 die Unterkenntnisbereiche 3.4 und 3.5.
Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings, dass nicht alle Unterkenntnisbereiche auch für jede Führerscheinklasse geeignet sind. Hier wird bei einigen Unterkenntnisbereichen zwischen der Fahrerlaubnis für den Güterkraft- und dem Personenverkehr unterschieden, hingegen andere für beide Führerscheinklassen geeignet sind.
Unterrichtseinheiten
Gemäß dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) sind Weiterbildungen alle 5 Jahre durch die Teilnahme an einem Unterricht bei einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte abzuschließen, sofern Beförderungen im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchgeführt werden, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.
Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Unterrichtseinheiten (UE), die in selbstständigen Ausbildungseinheiten (Zeiteinheiten) von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten erteilt werden.
Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen.
1 Unterrichtseinheit (UE) beträgt 60 Minuten bzw. ist 1 Stunde.
Nachweis
Als Nachweis für die Teilnahme an einer Modulschulung dient eine Weiterbildungsbescheinigung der jeweiligen Ausbildungsstätte, die diese Weiterbildung (Modulschulung) durchgeführt hat.
Bescheinigt wird nicht nur die Teilnahme, sondern auch die Kenntnisbereiche, welche vermittelt worden sind.
Schlüsselzahl 95
Die Schlüsselzahl 95 bestätigt einfach ausgedrückt, dass der Führerscheininhaber in Besitz eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum [...] erfüllt.
Mit der Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) vom 9. Dezember 2020 wird nun künftig auch der Fahrerqualifizierungsnachweis in Form einer Plastikkarte Einzug gewinnen und als Nachweis über die erlangten Qualifikationen europaweit dienen.